Bilanzierung
- Erstellung von Jahresabschlüssen im Rahmen der Einnahmen - Ausgabenrechnung (einschließlich des Jahresabschlusses)
- Bilanzierung bis zu den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmalen
(§ 221 UGB, EUR 5 Mio. Bilanzsumme, EUR 10 Mio. Umsatzerlöse, durchschnittlich max. 50 Arbeitsnehmer)
- Bildung von Rückstellungen
- Bewertung und Abgrenzung
- Anlagebewertung
- Bilanzanalyse
- Jahresmeldungen - Erstellung und Übermittlung der Erklärungen an die zuständigen Behörden